Wir sind für Sie da!

Mitarbeiter der Ambulantis und Ihre Karriere.

Wir sind für Sie da!

Bei uns werden Sie individuell und liebevoll versorgt

Ambulantis Oldenburg bietet alle Pflegeleistungen im Rahmen der ambulanten Pflege an. Dazu gehören Grundpflege (z.B. das morgendliche Waschen), Behandlungspflege (z.B. Kompressionsstrümpfean-/ausziehen oder die Insulinversorgung für Diabetiker), hauswirtschaftliche Leistungen, Betreuungsleistungen etc. Des Weiteren versorgen wir tagsüber in unseren Tagespflegen „Willersstraße“ und „Havekant“ pflegebedürftige Menschen. Wir sind ebenfalls als Betreuungsdienst für Pflegewohngemeinschaften aktiv.

BETREUUNG wird bei uns großgeschrieben

Wir sind für Sie da, wo sie uns brauchen

Pflege-Wohngemeinschaft

Jeder Bewohner hat ein Einzelzimmer, welches er als Rückzugsort nutzen kann. Das gemeinschaftliche Leben findet in einem gemütlichen Wohnbereich statt. In der Regel werden die Bewohner durch liebevolle Betreuungskräfte unterstützt.

Betreutes Wohnen

Das betreute Wohnen bietet die Vorteile und Autonomie einer eigenen individuell gestalteten barrierefreien Wohnung in Kombination mit umfangreichen Angeboten zur pflegerischen Hilfe und gesellschaftlichen Teilhabe.

Zuhause

Ein sehr häufiger Wunsch im Alter ist das „Wohnenbleiben“ in den eigenen vier Wänden. Wir sorgen dafür, dass eine professionelle und liebevolle Versorgung in Ihrer vertrauten Umgebung stattfindet und können diesen Wunsch dadurch in vielen Fällen dauerhaft erfüllen.

Grundpflege (Ambulante Pflege)

Die Grundpflege ist körperbezogen und umfasst nicht-medizinische Tätigkeiten wie Körperpflege, Mobilität und Ernährung.Unser liebevolles und zuverlässiges Pflegepersonal erbringt für Sie im Rahmen der Grundpflege u.a. folgende Leistungen:
Körperpflege, Bewegungsübungen, Ernährung, Inkontinenzversorgung, Prophylaxe, Hilfestellung bei Blasen- und Darmentleerung, Betten und Lagern und vieles mehr.

Kosteninformation:
Für Pflegebedürftige übernimmt die Pflegekasse in der Regel die meisten Leistungen der Grundpflege im Rahmen des Sachleistungsbudgets nach §36 SGB XI. Wie viel Budget Ihnen zur Verfügung steht, hängt von ihrem Pflegegrad ab. Im Einzelfall beraten wir Sie gerne und ermitteln für Sie, ob die von Ihnen gewählten Pflegeleistungen durch die Pflegeversicherung abgedeckt sind oder Zuzahlungen notwendig werden.

Behandlungspflege (Ambulante Pflege)

‍Die Behandlungspflege kann durch gesondert geschultes Pflegepersonal u.a. in der Häuslichkeit oder aber in einer Tagespflege erbracht werden und umfasst alle durch einen Arzt verordneten medizinischen Maßnahmen wie zum Beispiel:

Kosteninformation:
Die Kosten für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen werden im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nach §37 SGBV von der Krankenversicherung getragen. Voraussetzung ist die Verordnung der Leistungen durch einen Arzt – ein Pflegegrad ist nicht notwendig. Für den Patienten fallen nur geringe Zusatzkosten von quartalsweise 10 € Zuzahlung für die ärztliche Verordnung an.

Hauswirtschaft

Die Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst im Wesentlichen alle häuslichen Hilfsleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen.Unser zum Teil speziell geschultes Reinigungspersonal erbringt dabei u.a. folgende Leistungen:

Kosteninformation:
Die Hauswirtschaftliche Versorgung kann u.a. im Rahmen der Sachleistungsbudgets oder der Entlastungs- und Betreuungsleistungen erbracht werden. In beiden Fällen übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten nahezu vollumfänglich – Voraussetzung ist ein Nachweis der Pflegebedürftigkeit. Im Einzelfall beraten wir Sie gerne und ermitteln für Sie, ob die von Ihnen gewählten Pflegeleistungen durch die Pflegeversicherung abgedeckt sind oder Zuzahlungen notwendig werden.

Pflegeberatung nach §37.3

Wird die Pflege durch Angehörige erbracht und erhält der Pflegebedürftige Pflegegeld, so ist der Pflegebedürftige verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen durch einen zugelassenen Pflegedienst beraten zu lassen. Es handelt sich dabei um einen Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI. Die Abstände für den Beratungsbesuch hängen von dem jeweiligen Pflegegrad des Pflegebedürftigen ab. Das Ziel ist dabei immer die Verbesserung und Sicherstellung der Pflegesituation. So können u.a. ein erhöhter Pflegebedarf rechtzeitig festgestellt oder praktische Themen wie Hilfsmittelbeschaffung, Schmerztherapie oder Hebetechniken mit Fachleuten besprochen werden. Das Protokoll des Beratungsgesprächs wird vom Pflegedienst an die jeweilige Pflegekasse übersendet.

Kosteninformation:
Die Kosten, die für die Beratungseinsätze anfallen, werden gem. Sozialgesetzbuch vollständig von der Pflegekasse übernommen. Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen gem. §36 SGB XI beziehen sind nicht zu Beratungsgesprächen verpflichtet, haben jedoch ebenfalls einen Anspruch auf eine halbjährliche Beratung - unabhängig vom Pflegegrad. Grundsätzlich stehen Ihnen aber unsere Pflegeberater zu allen Fragen rund um die Pflege zur Verfügung. Dazu gehören:

Entlastungsleistungen / Allgemeine Unterstützung

Gemäß unserem Grundwert Fürsorge streben wir eine weitgehende Rundum-Versorgung für unsere Kunden an. Dazu gehören oft auch allgemeine Entlastungs- und Hilfeleistungen im Alltag wie z.B.:

Unser kompetentes Personal steht Ihnen in allen Lebenssituationen beratend zur Seite. Dabei versorgen wir Sie nicht nur mit aktuellen Informationen, sondern unterstützen Sie auch vor Ort z.B. bei pflegerelevanten Anträgen oder Behördengängen.

Kosteninformation:
Viele Leistungen im Rahmen der Beratung und Organisation verstehen wir als selbstverständliche Serviceleistungen. Zusätzlich steht allen pflegebedürftigen halb- bis vierteljährlich ein ausführliches Beratungsgespräch zu, dessen Kosten die Pflegeversicherung beiträgt. Weitere Leistungen, wie z.B. Behördengänge, Fahrten zu Ärzten, etc. können Sie über ein monatliches Budget von 125 € ebenfalls durch die Pflegeversicherung geltend machen – Voraussetzung ist ein Nachweis der Pflegebedürftigkeit.

Urlaubs- & Verhinderungspflege

Wie der Name „Urlaubs- und Verhinderungspflege“ bereits vermuten lässt, dient dieses Budget dem Ersatz der pflegenden Person bei Abwesenheit dieser durch eine professionelle Pflegeeinrichtung. Diese Ersatzpflege kann sowohl stundenweise durch einen Pflegedienst erbracht werden (z.B., wenn das tägliche Berufsleben eine adäquate Versorgung während der Arbeitstage verhindert) oder auch mehrere Tage bis Wochen am Stück, wenn die Pflegeperson z.B. verreist ist. In diesen Fällen können Sie die pflegebedürftige Person unserem liebevollen und professionellen Pflegepersonal anvertrauen. Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des täglichen Lebens von der Körperpflege über die Betreuung bis hin zu hauswirtschaftlichen Leistungen.

Kosteninformation:
Für die Urlaubs- und Verhinderungspflege steht Pflegebedürftigen ein gesondertes Budget von jährlich 1.612 EUR zur Verfügung. Dieses kann sogar auf bis zu 2.418 EUR ausgeweitet werden – Voraussetzung ist ein Nachweis der Pflegebedürftigkeit. Im Einzelfall beraten wir Sie gerne und ermitteln für Sie, ob die von Ihnen gewählten Pflegeleistungen durch die Pflegeversicherung abgedeckt sind oder Zuzahlungen notwendig werden.

Allgemeine Pflegeinformationen

Was ist ein Pflegegrad und wie kann ich einen Pflegegrad bekommen?
Der Pflegegrad beschreibt die Selbständigkeit eines Menschen und über welche Fähigkeiten er verfügt. Je geringer der Grad der Selbständigkeit ist, desto höher ist der Pflegegrad. Dieser wird in einem persönlichen Begutachtungstermin durch einen Vertreter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) festgestellt. Wichtig ist, dass Sie zu diesem Termin alle relevanten Informationen und medizinischen Unterlagen zur Verfügung stellen. Oft kann es hierzu sinnvoll sein, die an der bisher geleisteten Pflege maßgeblich beteiligten Pflegepersonen einzuladen. Der Versicherte wird bei der Einstufung vor allem in folgenden Bereichen befragt/eingeschätzt:

Mit dem Pflegegrad steht Ihnen ein Pflegesachleistungsbudget zur Verfügung, mit dem Sie bei einem anerkannten ambulanten Pflegedienst Pflegeleistungen vereinbaren können. Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse, indem Sie dort ein Antragsformular telefonisch anfordern oder dies auf dem Internetauftritt Ihrer Pflegekasse aufrufen und ausdrucken. Nachdem Sie dieses ausgefüllt an Ihre Pflegekasse zurückgeschickt haben, wird der “Medizinische Dienst der Pflegekassen” (MDK) durch Ihre Pflegekasse beauftragt, das Begutachtungsgespräch durchzuführen. Der MDK meldet sich dann in der Regel schriftlich bei Ihnen mit einem Terminvorschlag. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf kontaktieren Sie uns einfach. Wir helfen gerne!

Jetzt Kontaktieren

Welche Hilfemöglichkeiten kann ich mit einem Pflegegrad bekommen?
Mit einem Pflegegrad stehen Ihnen verschiedene Pflege- und Betreuungsoptionen, die im Wesentlichen aus der Pflegekasse getragen werden, zur Verfügung:

Was ist der MDK?
Der “Medizinische Dienst der Krankenversicherung” (MDK) besteht aus fachlich unabhängigen Experten aus allen Bereichen des Gesundheitswesens, welche den Grad der persönlichen Pflegebedürftigkeit nach anerkanntem medizinischem und pflegerischen Stand ermitteln. Diese werden von Ihrer Pflegekasse beauftragt und geben das Ergebnis Ihrer fachlichen Begutachtung an die auftraggebende Pflegekasse zurück. Sie werden wiederum durch Ihre Pflegekasse zeitnah über das Ergebnis der erfolgten Begutachtung informiert